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Dr. Anja Blum, die Inhaberin der Praxis im Gespräch mit einem Patienten.

Wann hilft Therapie?

  • Wenn wiederkehrende Ängste, Trauer oder Unsicherheit Sie belasten

  • Wenn Sie immer wieder in ähnlichen Problemen feststecken und Ihre bisherigen Lösungsversuche nicht ausreichen 

  • Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden

  • Wenn eine körperliche Krankheit oder Gesundheitssorgen auch Ihre psychische Gesundheit belasten

  • Wenn Sie bereit sind, aktiv zu werden und etwas in Ihrem Leben zu verändern

Ich behandele auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz mit Methoden der systemischen Therapie das gesamte Spektrum psychischer Störungen.  Das Spektrum psychischer Störungen umfasst unter anderem: ​ Affektive Störungen (z.B. depressive Erkrankungen) Angststörungen (z.B. Panikattacken) Zwangsstörungen (z.B. Kontroll- und Ordnungszwänge oder aufdringliche Gedanken) Reaktionen auf akute Belastungen (z.B. Trennungen, Verluste oder stressassoziierte Störungen)​ Traumafolgestörungen  Essstörungen Schizophrenien und wahnhafte Störungen in der post-akuten Phase (z.B. nach medikamentöser Einstellung) Schlafstörungen (z.B. Ein- und Durchschlafstörungen oder Alpträume)

Wie ist der Ablauf einer Therapie?

Wie lange dauert eine Therapie?

  • So kurz wie möglich, so lange wie nötig

  • Psychotherapie ist ein individueller Prozess, der in einem auf Sie abgestimmten Zeitrahmen stattfindet

  • Manchmal genügen bereits wenige Sitzungen um Ihr Problem zu lösen

  • Manchmal ist eine langfristige Begleitung erforderlich​​

  • Wann und wie oft Termine stattfinden, entscheiden wir gemeinsam – typischerweise werden regelmäßig wiederkehrende Termine vereinbart

  • Eine Einzelstunde dauert 50 Minuten

  • Unsere Sitzungen können nach Absprache auch online durchgeführt werden

Wie sind die Kosten?

Als Privatpraxis ist eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Kostenträger über die Details Ihres individuellen Versicherungstarifs.

Privat Versicherte und

Beihilfe­berechtigte

Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen in der Regel ganz oder teilweise die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Höhe der Kostenerstattung und die Anzahl der übernommenen Sitzungen variieren jedoch je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungstarif. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung: Welche Leistungen werden mit welcher Erstattungshöhe übernommen? Ist eine Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung notwendig, und wenn ja, in welcher Form? Gibt es ein Maximalkontingent an erstattungsfähigen psychotherapeutischen Leistungen? Lassen Sie sich gegebenenfalls die entsprechenden Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie zusenden. Die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Selbstzahler

und Selbstzahlerinnen

​Sie können sich dafür entscheiden, die Kosten Ihrer Therapie selbst zu tragen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass die Behandlung schnell und unbürokratisch begonnen werden kann, da die Notwendigkeit für die Beantragung der Kostenerstattung sowie eine Diagnosestellung für die Krankenkasse entfällt.  Zudem wird in diesem Fall weder Ihre Versicherung noch eine andere Stelle darüber informiert, dass sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden. Außerdem können Sie in diesem Fall unabhängig von den Vorgaben der Krankenversicherungen selbst bestimmen, wie lange die Therapie dauern und wie häufig Sitzungen stattfinden sollen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 134,06 € pro Einzelsitzung (50 Minuten). ​ Behandlungen von psychischen Erkrankungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.  Selbstverständlich haben Sie auch wenn Sie gesetzlich versichert sind die Möglichkeit die Leistungen als Selbstzahler*in in Anspruch zu nehmen.  Als SelbstzahlerIn können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen Ihrer Steuererklärung gegebenenfalls nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen.

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